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AGB
§1 - Geltung der Bedingungen

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Handelsgeschäfte mit Endabnehmern und Wiederverkäufern.
2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
3. änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sollten in Verbindung mit dem Auftrag mündliche Nebenabsprachen getroffen worden sein, bedürfen diese selbstverständlich einer besonderen Bestätigung.

§2 - Angebote

1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Verkäufer.
2. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie änderungen des Lieferumfanges seitens des Hersteller / Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die änderungen für den Käufer zumutbar sind. Angaben in bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte usw. des Kaufgegenstandes sind Vertragsinhalt; sie sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen als Maßstab, ob der Kaufgegenstand fehlerfrei ist, es sei denn, daß eine ausdrückliche Zusicherung gegeben worden ist.

§3- Preise

1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl. gesetzliche Mehrwertsteuer(Kaufpreis)
2. änderungen des Mehrwertsteuersatzes berechtigen beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung.

§4 - Zahlung

1.Der Kaufpreis ist bei der übergabe in bar zu entrichten. Eine Anzahlung auf den Kaufpreis kann im Wege der Individualabrede vereinbart werden.
2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
3. Zahlungsverzug tritt ein bei Fälligkeit der Forderung, ohne das es einer Mahnung bedarf. Kommt der Käufer mit Zahlungen- bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von l4 Tagen setzen mit der Erklärung, daß er nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4.Der Verkäufer ist berechtigt als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug 25% des Kaufpreises ohne Abzüge zu fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, daß ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale eingetreten ist. Im übrigen bleibt dem Verkäufer die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesen Schadens vorbehalten.
5. Verzugszinsen werden mit 2% p.a, über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

§5 - Versand und Gefahrenübergang

1. Der Käufer hat die zu liefernde Ware abzuholen, sobald der Verkäufer seine Lieferbereitschaft angezeigt hat. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer Frist von l 0 Tagen nach, so ist der Verkäufer berechtigt, eine Nachfrist zur Abholung der Ware von weiteren 10 Tagen zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
2. Die Versendung von Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers auch im Falle der Verwendung eigener Transportmittel. Versandart und Versandweg sind dem Verkäufer freigestellt. Der Abschluß einer Transportversicherung ist Sache des Käufers. Der Verkäufer ist berechtigt, den Transport für die Rechnung zu versichern.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§6 - Lieferzeit

1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen -hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen u.s.w., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten-, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als 6 Wochen dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

§7 - Gewährleistung und Haftung

1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschlu8 sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Eine Verlängerung der Garantie oder Erweiterung des Garantieumfangs bedarf in jedem Fall der Schriftform. Für Neuboote gilt eine Garantie von 24 Monaten, einschließlich der gesetzlichen Garantie. Für gebrauchte Gegenstände wird eine Garantie von max. 12 Monate gewährleistet.
3. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die Mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung des Verkäufers bereit zu halten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließen jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus. Dieses gilt auch, wenn der Käufer den Kaufgegenstand ohne Zustimmung des Verkäufers selbst repariert oder durch Dritte reparieren läßt.
4. Auf die vom Verkäufer gelieferten Neuboote wird eine Osmosefreiheit von 5 Jahren garantiert, wenn der Käufer nachweislich einen Osmoseschutzanstrich (kein Antifouling) von einer autorisierten Fachwerkstatt, vor der Erstwasserung aufbringen lassen hat. Bei Beschädigung des Schutzanstriches ohne Nachbesserung erlicht dieser Garantieanspruch.
5. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6. Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für Gebrauchtgegenstände, die unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geliefert werden. 7. Die Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers ruht, so lange der Käufer mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer im Verzuge ist.
8. Garantiereperaturen erfolgen nur bei Vorlage der Kaufunterlagen und Garantiescheine. 9. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs-bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

§8 - Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
2. Bei Zugriffen Dritter -insbesondere Gerichtsvollzieher- auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers insbesondere Zahlungsverzug -ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt-soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet kein Rücktritt vom Vertrag.

§9 - Reparaturen

1.Kostenanschläge für Reparaturen sind aufgrund gesonderter Individualvereinbarung zu vergüten.
2. Die Vergütung für eine Reparatur ist fällig Zug um Zug gegen übergabe der reparierten Sache.
3. Boote, Motoren, Trailer und anderes Zubehör stehen auf dem Firmengelände grundsätzlich auf eigene Gefahr.
4. Der Kunde ist für eine eigene Kasko und Haftpflichtversicherung verantwortlich, auch für Schäden die durch sein Boot verursacht werden.

§10 - Rücktritt

Falls der Käufer dem Verkäufer durch sein Verhalten Anlaß zum Rücktritt vom Vertrage gibt oder der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers vom Vertrage zurücktritt, so ist der Verkäufer berechtigt, ohne besonderen Schadensnachweis 25% des Kaufpreises ohne Abzüge zu fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, daß ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale eingetreten ist. Im übrigen bleibt dem Verkäufer für die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten. Das Recht des Verkäufers auf Vertragserfüllung und Abnahme der Ware bleibt unberührt.

§11 - Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Auftrag erteilt

Heinrich-Scheven-Str. 7, 17192 Waren Telefon 03991 - 12 22 77 Telefax 03991 - 12 22 78 e-Mail: sbmboote@t-online.de